Kündigungsfrist berechnen

§ 622 BGB4 Wochen zum 15. oder MonatsendeAb Zugang

Hier geht es um die Kündigung eines Arbeitsvertrags, egal ob du selbst kündigst oder dein Arbeitgeber. Für die Wohnung, den Handyvertrag oder ein Abo gelten andere Fristen; die rechnet er nicht aus.

Betriebszugehörigkeit: 3 Jahre. Gesetzliche Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Ende des Arbeitsverhältnisses: Montag, 30. November 2026

Die vier Wochen beginnen am Tag nach dem Zugang und laufen bis Freitag, 27. November 2026. Das Arbeitsverhältnis endet dann am nächsten 15. oder Monatsletzten. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt. Ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann andere Fristen vorsehen.

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Die gesetzlichen Fristen

Für beide Seiten gilt zunächst die Grundkündigungsfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist mit der Betriebszugehörigkeit länger, jeweils zum Monatsende:

Gezählt werden volle Jahre: Mit einem Jahr und 364 Tagen bleibt es bei vier Wochen. Die alte Regel, nach der Jahre vor dem 25. Geburtstag nicht zählten, ist seit 2019 aus dem Gesetz gestrichen. Das alles sind Mindestfristen. Dein Arbeitsvertrag kann längere vorsehen, ein Tarifvertrag wie der TVöD auch andere.

So wird der letzte Tag berechnet

Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung beim anderen angekommen ist (§ 130 BGB). Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 BGB). Bei der Grundkündigungsfrist kommen dann 28 Tage dazu, und das Arbeitsverhältnis endet am nächsten 15. oder Monatsletzten.

Ein Beispiel: Du kündigst selbst, und die Kündigung geht am Donnerstag, 1. Oktober 2026, zu. Die vier Wochen laufen bis zum 29. Oktober, das Arbeitsverhältnis endet am Samstag, 31. Oktober 2026. Kommt die Kündigung erst am Montag, 5. Oktober, an, ist es Sonntag, der 15. November 2026.

Bei den Fristen in Monaten ist es einfacher. Geht die Kündigung irgendwann im Oktober zu, endet das Arbeitsverhältnis bei drei Monaten am 31. Januar. Die Kündigung muss also spätestens am letzten Tag eines Monats ankommen, damit dieser Monat noch zählt.

Ein Tag zu spät kostet einen Monat

Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 1. Juli 2018 im Betrieb, also gut acht Jahre. Kündigt der Arbeitgeber, gilt eine Frist von drei Monaten zum Monatsende. Erhält sie die Kündigung am Mittwoch, 30. September 2026, endet das Arbeitsverhältnis am Donnerstag, 31. Dezember 2026. Kommt der Brief einen Tag später, am Donnerstag, 1. Oktober, verschiebt sich das Ende auf Sonntag, 31. Januar 2027.

Wer kündigt, sollte deshalb nicht nur das Ende ausrechnen, sondern auch dafür sorgen, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt. Im Rechner kannst du den Tag des Zugangs ändern und siehst, wie sich das Ende verschiebt.

Wie viele Arbeitstage bis zum Ende noch übrig sind, zeigt Arbeitstage berechnen.

Quellen

Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026

Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung spätestens zugehen?

Bei der Grundkündigungsfrist von vier Wochen spätestens 28 Tage vor dem 15. oder dem Monatsende. Für ein Ende am 31. Oktober 2026 muss die Kündigung bis Samstag, 3. Oktober 2026, zugehen, für ein Ende am 15. November 2026 bis Sonntag, 18. Oktober 2026. Es zählt der Tag, an dem sie beim Empfänger ankommt, nicht das Datum im Brief.

Was heißt „4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende“?

Nach dem Zugang der Kündigung müssen erst volle vier Wochen vergehen. Danach endet das Arbeitsverhältnis am nächsten 15. oder Monatsletzten. Geht die Kündigung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, zu, enden die vier Wochen am 29. Oktober und das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober 2026. Bei Zugang am 5. Oktober ist es der 15. November.

Welche Kündigungsfrist gilt nach 2, 5 oder 10 Jahren?

Wenn der Arbeitgeber kündigt: nach 2 Jahren 1 Monat, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 8 Jahren 3, nach 10 Jahren 4, nach 12 Jahren 5, nach 15 Jahren 6 und nach 20 Jahren 7 Monate, jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Die Jahre müssen voll sein. Auch die Zeit vor dem 25. Geburtstag zählt mit.

Gilt die längere Frist auch, wenn ich selbst kündige?

Nach dem Gesetz nicht. Wenn du selbst kündigst, gelten immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange du schon im Betrieb bist. Dein Arbeitsvertrag kann auch für dich eine längere Frist vorsehen, aber nie eine längere als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Ein Tarifvertrag kann ebenfalls andere Fristen festlegen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen, und das Ende kann auf jeden Tag fallen, nicht nur auf den 15. oder das Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate. Geht die Kündigung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, zu, endet das Arbeitsverhältnis am Donnerstag, 15. Oktober 2026.